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Art. 22 DSGVO (Automatisierte Entscheidungen)

Alexander Schaaf
Alexander Schaaf

Regelt das Recht, keiner ausschließlich automatisierten Entscheidung mit rechtlicher Wirkung unterworfen zu werden. Im Beschäftigtenverhältnis ist eine wirksame Einwilligung dazu aufgrund des Machtgefälles rechtlich kaum haltbar — die menschliche Einzelfallprüfung bleibt Pflicht.

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